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Die BARWERTBERECHNUNG (Bewertung von Anlagen) gestattet es,
Finanzanlagen besser zu beurteilen. Ob Aktien oder andere Wertpapiere -
der Anlageerfolg aller abgezinsten Wertpapiere lässt sich nun überprüfen.
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Die VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG ist der Betrag, die man seiner
finanzierenden Bank zahlen muß, wenn man einen Hypothekenkredit
(Hausfinanzierung) vorfristig also vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
kündigt. Der BGH (Bundesgerichtshof) gestattet in einigen Fällen ein
Sonderkündigungsrecht (nähere Erläuterungen in der Hilfedatei).
Verbraucherschutzvereine verlangen für eine Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung üblicherweise 50,-- EUR.
Das Programm berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nach den Vorgaben der
BGH-Entscheidungen von 1997 und 2000. Die kreditgebenden Banken verlangen
oft bis mehrere Tausend EURO mehr, als es das BGH Urteil gestattet.
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